AGB Transport

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Pferdetransporte CarKo

§ 1 Haftung

  1. Der Transport des Pferdes erfolgt auf Verantwortung des Tierhalters. CarKo haftet für Schäden am transportierten Pferd nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CarKo verursacht wurden.
  2. Für Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige Schäden am Pferd, die während des Transports entstehen, übernimmt CarKo keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CarKo beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund des Verhaltens, der Beschaffenheit oder der natürlichen Reaktionen des Pferdes entstehen.
  3. Der Tierhalter erkennt an, dass der Transport eines Pferdes grundsätzlich mit einem besonderen, tierbedingten Risiko verbunden ist. Für Schäden, die aus dem Verhalten des Pferdes, insbesondere durch Scheuen, Ausschlagen, Steigen, Stürzen, Panik oder sonstige unvorhersehbare Reaktionen entstehen, haftet CarKo nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  4. Für mitgeführtes Zubehör, wie beispielsweise Sättel, Trensen, Decken, Transportgamaschen oder sonstige Gegenstände, übernimmt CarKo keine Haftung.
  5. Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Pferd am Transportfahrzeug oder an sonstigem Eigentum von CarKo verursacht, sofern diese Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CarKo verursacht wurden.
  6. CarKo haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von CarKo liegen. Hierzu gehören insbesondere Krankheit, Fahrzeugdefekte, Verkehrsstörungen, Unwetter, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Eine Haftung für daraus entstehende Folgekosten wird ebenfalls ausgeschlossen.

§ 2 Sorgfalt und artgerechter Transport

CarKo verpflichtet sich, das Pferd während des Transports mit der erforderlichen Sorgfalt sowie art- und verhaltensgerecht unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Tierschutzgesetzes und seiner Nebenbestimmungen, zu behandeln.

§ 3 Zusicherungen und Pflichten des Tierhalters

  1. Für das Be- und Entladen des Pferdes ist grundsätzlich der Tierhalter verantwortlich. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass er selbst oder eine von ihm benannte, geeignete Person beim Be- und Entladen vor Ort ist.
  2. Sollte sich am Tag des Transports herausstellen, dass das Pferd trotz zumutbarer Bemühungen nicht verladefähig bzw. nicht sicher transportierbar ist, kann CarKo die Durchführung des Transports ablehnen oder den Transport abbrechen.
  3. Der Tierhalter versichert, dass das Pferd keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt und über einen ausreichenden Grundgehorsam verfügt.
  4. Der Tierhalter versichert, dass das Pferd über einen gültigen und aktuellen Equidenpass verfügt und die erforderlichen Impfungen vorhanden sind.
  5. Der Tierhalter versichert, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Bei Klinikfahrten sind gesundheitliche Einschränkungen entsprechend vor Transportbeginn mitzuteilen.
  6. Der Tierhalter ist verpflichtet, CarKo vor Transportbeginn über sämtliche Besonderheiten des Pferdes zu informieren, insbesondere über Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Verletzungen, Medikamente, Schwierigkeiten beim Verladen oder sonstige Umstände, die für einen sicheren Transport von Bedeutung sein können.

§ 4 Vergütung

  1. Geleistete Vorauszahlungen werden auf das vereinbarte Transportentgelt angerechnet bzw. entsprechend erstattet.
  2. Der Tierhalter erhält eine Rechnung bzw. Quittung über das tatsächlich vereinbarte Transportentgelt.
  3. Stornierungen, Änderungen oder erhebliche Verspätungen sind CarKo unverzüglich mitzuteilen. Werden diese nicht rechtzeitig mitgeteilt, können bereits entstandene Kosten, insbesondere Planungs-, Anfahrts-, Warte- oder Leerfahrtkosten, in Rechnung gestellt werden.
  4. Das vereinbarte Transportentgelt ist nach Abschluss des Transports unverzüglich per Barzahlung oder PayPal zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Rücktritt und Stornierung

  1. Der Tierhalter kann bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Transportbeginn kostenfrei vom Transportauftrag zurücktreten.
  2. Bei einem Rücktritt 2 bis 7 Tage vor Transportbeginn kann CarKo 25 % des vereinbarten Transportentgelts als Stornokosten berechnen.
  3. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor Transportbeginn können 50 % des vereinbarten Transportentgelts als Stornokosten berechnet werden.
  4. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Transportbeginn oder bei Nichterscheinen des Tierhalters können bis zu 100 % des vereinbarten Transportentgelts als Stornokosten berechnet werden.
  5. Wird ein bereits begonnener Auftrag abgebrochen, weil sich das Pferd trotz zumutbarer Bemühungen als nicht sicher transportierbar oder als nicht verladefähig erweist, sind die bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere Anfahrt, Wartezeit und Verladeversuche, vom Tierhalter zu tragen.

§ 6 Datenschutz

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass CarKo die für die Durchführung des Transportauftrags erforderlichen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Nach Wegfall der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden die Daten gelöscht, soweit keine weitergehende Einwilligung oder gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht.

§ 7 Gerichtsstand und Sonstiges

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von CarKo.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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